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Kunden

GWW Grynhoff und Partner Radcowie Prawni i Doradcy Podatkowi spółka partnerska („GWW Legal“) und GWW Ladziński, Cmoch i Wspólnicy spółka komandytowa („GWW Tax“) als Mitverwalter (für die Verarbeitung Verantwortliche, die gemeinsam die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung festlegen), im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die gemeinsamen Verwalter für ihre Kunden (natürliche Personen, juristische Personen oder organisatorische Einheiten, die keine juristischen Personen sind und denen von Rechts wegen Rechtsfähigkeit zuerkannt wird – „GWW-Kunden“) erbringen, personenbezogene Daten der folgenden Personen verarbeiten

  • natürliche Personen, die im eigenen Namen ein Interesse an den von den Gemeinsamen Verwaltern erbrachten Leistungen erklären oder die von den Gemeinsamen Verwaltern erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen („Kunden natürlicher Personen“),
  • Personen, die im Namen anderer Einrichtungen (potenzielle GWW-Kunden) ein Interesse an den von den gemeinsamen Verwaltern erbrachten Dienstleistungen bekunden, oder – im Falle von GWW-Kunden – die im Namen oder für den GWW-Kunden handeln, d. h. Kontaktpersonen, Bevollmächtigte oder Personen, die GWW-Kunden oder potenzielle GWW-Kunden vertreten („Kundenvertreter“).

In Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („RODO“) auferlegten Verpflichtungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden, die natürliche Personen sind, und von Kundenvertretern durch die gemeinsamen Verwalter legen die gemeinsamen Verwalter im Folgenden Informationen zu den Grundsätzen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die gemeinsamen Verwalter vor, einschließlich der Zwecke der Verarbeitung, der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, der Speicherdauer, der Empfänger der personenbezogenen Daten sowie der Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten von den gemeinsamen Verwaltern verarbeitet werden.

  1. MITVERANTWORTLICHE

Die gemeinsam für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kunden, die natürliche Personen sind, und von Kundenvertretern sind die Unternehmen:

  • GWW Grynhoff i Partnerzy Radcowie Prawni i Doradcy Podatkowi sp. p. mit Sitz in Warschau in der Książęca-Straße 4 (00-498 Warschau), eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, das vom Bezirksgericht für die Stadt Warschau in Warschau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, geführt wird, unter der KRS-Nummer 0000541501, NIP 7792022623, REGON 631226810, und

GWW Ladziński, Cmoch i Wspólnicy sp.k. mit Sitz in Warschau, ul. Książęca 4 (00-498 Warschau), eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000956566, NIP 7010313649, REGON 145496595.

2. VERANTWORTLICHKEITEN DER MITVERWALTER

Im Rahmen der zwischen den gemeinsamen Verwaltern abgeschlossenen Vereinbarung über die gemeinsame Verwaltung haben sich die gemeinsamen Verwalter auf den Umfang ihrer Verantwortung in Bezug auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der RODO geeinigt, darunter insbesondere auf Folgendes:

  • für die Erfüllung der Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen der Artikel 12 bis 14 der BSB der gemeinsame Verwalter verantwortlich ist, der die personenbezogenen Daten erhebt oder die Erhebung der personenbezogenen Daten veranlasst
  • für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen gemäß Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 15-22 DSGVO, d. h. Widerruf der Einwilligung, Ausübung des Rechts auf Auskunft über personenbezogene Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit personenbezogener Daten, Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, ist der für die Verarbeitung Verantwortliche zuständig, der den Antrag erhalten hat;
  • für die Erfüllung der Pflichten der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen in Bezug auf die Behandlung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde (Art. 33 RODO) und der betroffenen Person (Art. 34 RODO) ist der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche zuständig, der zuerst von der Verletzung Kenntnis erlangt hat; bei gleichzeitiger Information über die Verletzung ist der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche zuständig, auf dessen Seite die Verletzung aufgetreten ist;
  • kann auf der Grundlage der vorstehenden Regelungen nicht bestimmt werden, welcher Mitverwalter für die Erfüllung der in diesen Absätzen genannten Verpflichtungen zuständig ist, so ist GWW Legal zuständig.

Ungeachtet der vorstehenden Regelungen kann die betroffene Person ihre Rechte nach der RODO gegenüber jedem der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen geltend machen.

3. KONTAKTANGABEN

Die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen haben eine einzige Anlaufstelle für alle Anträge und Anfragen bezüglich der von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten benannt:

  • Bei Kontaktaufnahme auf dem Postweg durch Übersendung eines Schreibens an: Koordinator für personenbezogene Daten: Książęca-Straße 4, 00-498 Warschau, mit dem Vermerk „Persönliche Daten“,
  • im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail: odo@gww.pl.

4. WELCHE PERSONENBEZOGENEN DATEN DIE GEMEINSAM FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHEN VERARBEITEN UND WOHER DIESE DATEN STAMMEN

Die gemeinsamen Verwalter verarbeiten personenbezogene Daten von Kunden, die natürliche Personen sind, die ihnen direkt von den Kunden, die natürliche Personen sind, oder von den Vertretern der Kunden zur Verfügung gestellt wurden oder die sie aus anderen Quellen erhalten haben (z.B. von einem anderen Rechtsberater/Rechtsanwalt/Steuerberater im Zusammenhang mit der Übermittlung von Akten/Dokumenten, die sich auf den für die Mandanten, die natürliche Personen sind, geführten Fall beziehen), im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung von Verträgen, die sich auf die von den gemeinsamen Verwaltern erbrachten Dienstleistungen beziehen, insbesondere den Namen des Mandanten, der eine natürliche Person ist, seine Kontaktdaten, seine Unterschrift, Daten, die für die Erbringung und Abrechnung von Dienstleistungen und die Ausstellung einer Rechnung erforderlich sind, und andere personenbezogene Daten des Mandanten, der eine natürliche Person ist, die im Rahmen des Kontakts mit den gemeinsamen Verwaltern angegeben werden.

Die gemeinsamen Verwalter können auch personenbezogene Daten von Kundenvertretern verarbeiten, die vom GWW-Kunden zur Verfügung gestellt, direkt von den Kundenvertretern übermittelt oder aus anderen Quellen (z. B. aus öffentlich zugänglichen Registern) im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung der Vereinbarung zwischen dem GWW-Kunden und den Gemeinsamen Verwaltern oder einem der Gemeinsamen Verwalter, insbesondere den Vor- und Nachnamen des Kundenvertreters, seine Stellung, die Kontaktdaten des Kundenvertreters, die in der Vollmacht oder dem Register, in dem der GWW-Kunde eingetragen ist, enthaltenen Daten und andere personenbezogene Daten des Kundenvertreters, die im Rahmen des Kontakts mit den Gemeinsamen Verwaltern bereitgestellt werden.

Die Angabe der personenbezogenen Daten von Kunden, die natürliche Personen sind, und von Kundenvertretern ist freiwillig; sie ist jedoch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags über die von den gemeinsamen Verwaltern erbrachten Dienstleistungen erforderlich.

5. ZWECK DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN UND RECHTSGRUNDLAGE

Die gemeinsamen Verwalter verarbeiten personenbezogene Daten von Kunden, die natürliche Personen sind:

  • zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung eines Vertrags über die von den gemeinsamen Verwaltern erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Rechts- und Steuerberatungsdienste (Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der RODO);
  • für Zwecke, die sich aus den von den gemeinsamen Verwaltern oder Dritten verfolgten berechtigten Interessen ergeben (Rechtsgrundlage von Art. 6(1)(f) RODO), welche sind: die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen durch die Mitverwalter, die Führung der Geschäfte und die Verwaltung der mit den GWW-Kunden geschlossenen Verträge, die Abrechnung mit den an der Erbringung von Dienstleistungen beteiligten Vertragspartnern der Mitverwalter, der Aufbau und die Pflege von Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die natürliche Personen sind; die Feststellung, Untersuchung oder Abwehr von Ansprüchen, die Durchführung interner Verfahren, einschließlich der Verhinderung von Straftaten und Missbrauch; wenn die Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien für die Feststellung, Untersuchung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist, erfolgt sie auf der Grundlage von Art. 9(2)(f) RODO;
  • um die Einhaltung der den gemeinsamen Verwaltern auferlegten rechtlichen Verpflichtungen zu gewährleisten und nachzuweisen, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung einer den gemeinsamen Verwaltern obliegenden rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, insbesondere gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, des Rechtsberatungsgesetzes, des Rechtsanwaltsgesetzes, des Steuerberatungsgesetzes, der RODO und der Steuer- und Buchführungsvorschriften (Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c RODO);
  • für andere Zwecke auf der Grundlage einer gesondert erteilten Einwilligung des Mandanten, der eine natürliche Person ist (Rechtsgrundlage aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) RODO).

Die gemeinsamen Verwalter verarbeiten die personenbezogenen Daten der Kundenvertreter:

  • für Zwecke, die sich aus den von den gemeinsamen Verwaltern oder Dritten verfolgten berechtigten Interessen ergeben (Rechtsgrundlage aus Art. 6(1)(f) RODO), die sind: Abschluss der GWW mit dem Auftraggeber und Erfüllung des Vertrages über die von den gemeinsamen Verwaltern erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Rechtshilfe- und Steuerberatungsleistungen; die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen durch die gemeinsamen Verwalter, die Führung der Geschäfte und die Verwaltung der mit den Kunden der GWW geschlossenen Verträge, die Abrechnung mit den an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligten Auftragnehmern der gemeinsamen Verwalter, die Herstellung und Pflege der Geschäftsbeziehungen mit den Kunden der GWW, die Feststellung, Untersuchung oder Abwehr von Ansprüchen, die Durchführung interner Verfahren, einschließlich der Verhinderung von Straftaten und Missbrauch; wenn die Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien für die Feststellung, Untersuchung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist, erfolgt sie auf der Grundlage von Art. 9(2)(f) RODO;
  • um die Einhaltung der den gemeinsamen Verwaltern auferlegten rechtlichen Verpflichtungen zu gewährleisten und nachzuweisen, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um einer den gemeinsamen Verwaltern auferlegten rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, insbesondere gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, des Rechtsanwaltsgesetzes, des Rechtsanwaltsgesetzes, des Steuerberatungsgesetzes, der RODO und der Steuer- und Buchführungsvorschriften (Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c RODO);
  • für andere Zwecke auf der Grundlage einer gesondert erteilten Einwilligung des Mandantenvertreters (Rechtsgrundlage aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a RODO).

6. EMPFÄNGER DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Die gemeinsamen Verwalter geben personenbezogene Daten nur dann an andere Stellen (Empfänger personenbezogener Daten) weiter, wenn sie über eine Rechtsgrundlage dafür verfügen. Übermitteln die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), so geschieht dies nur, wenn für dieses Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau von der Europäischen Kommission bestätigt wurde oder mit dem Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau vereinbart wurde (z. B. unter Verwendung sogenannter Standardvertragsklauseln).

Personenbezogene Daten können Behörden oder anderen Stellen, die nach dem Gesetz dazu berechtigt sind, zur Verfügung gestellt werden.

Je nach dem Zweck, zu dem die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen die personenbezogenen Daten von Kunden, die natürliche Personen sind, und von Vertretern der Kunden verarbeiten, können die Empfänger ihrer personenbezogenen Daten auch sein: Einrichtungen, die den gemeinsamen Verwaltern IKT-Dienste zur Verfügung stellen, Einrichtungen, die IT-/technische/dienstliche Unterstützungsdienste erbringen, Lieferanten von Software, die von den gemeinsamen Verwaltern verwendet wird, Einrichtungen, die Kurier- oder Postdienste erbringen, Banken – wenn dies für Abrechnungen erforderlich ist, Einrichtungen, die Buchhaltungs- und Abrechnungsdienste erbringen, andere Einrichtungen, die mit den gemeinsamen Verwaltern im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen zusammenarbeiten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in IKT-Systemen kann dazu führen, dass diese Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der von den genannten Anbietern bereitgestellten Dienste/Software durch die gemeinsamen Verwalter auf die Server von Software- und IT-Dienstleistern übertragen werden. Einige dieser Server befinden sich in den USA. Eine Datenübermittlung in die USA findet nur statt, wenn der Datenempfänger dem EU-US-Datenschutzrahmen beigetreten ist (d. h. die Europäische Kommission hat ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt) oder mit dem Datenempfänger ein angemessenes Datenschutzniveau unter Verwendung sogenannter Standardvertragsklauseln vereinbart wurde. Eine Kopie der geltenden Garantien einschließlich der Standardvertragsklauseln kann bei den für die Verarbeitung Verantwortlichen angefordert werden.

7. AUFBEWAHRUNGSFRIST FÜR PERSONENBEZOGENE DATEN

Die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für die Erreichung der Zwecke, für die die Daten erhoben wurden, erforderlich ist.

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags zwischen dem GWW-Kunden und den Mitverwaltern erhoben werden, werden bis zum Ende der Verjährungsfrist von Ansprüchen verarbeitet, die sich möglicherweise aus dem mit dem/den Mitverwalter(n) geschlossenen Vertrag ergeben können.

Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage des berechtigten Interesses der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden, werden so lange verarbeitet, bis der Zweck der Verarbeitung entfällt oder die betroffene Person einen wirksamen Einspruch erhebt (je nachdem, was zuerst eintritt).

Im Falle personenbezogener Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, der die gemeinsamen Verwalter unterliegen, werden die personenbezogenen Daten für den Zeitraum verarbeitet, der sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergibt.

Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage der Zustimmung des Kunden, der eine Einzelperson / ein Kundenvertreter ist, verarbeitet werden, werden so lange verarbeitet, bis der Zweck der Verarbeitung entfällt oder die Zustimmung zurückgezogen wird (je nachdem, was früher eintritt).

8. INFORMATIONEN ZUR AUTOMATISIERTEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG, EINSCHLIESSLICH PROFILING

Personenbezogene Daten werden nicht in einer rein automatisierten Weise verarbeitet (einschließlich Profiling), die rechtliche Folgen für die betroffenen Personen nach sich ziehen oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen könnte.

9. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN

In dem Umfang und in den Fällen, in denen das Gesetz, insbesondere die DSGVO, dies vorschreibt, haben die betroffenenPersonen(einschließlich der Kunden, die natürliche Personen sind, und der Vertreter der Kunden) folgende Rechte

  • Das Recht auf Widerruf der Einwilligung (Artikel 7 der DSGVO) – wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann diese Einwilligung von der betroffenen Person jederzeit widerrufen werden (dies berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf der Einwilligung erfolgten Verarbeitung). Die Einwilligung ist völlig freiwillig.
  • Auskunftsrecht und Recht auf Erhalt einer Kopie der Daten (Artikel 15 RODO) – Die betroffene Person hat das Recht, von den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten – einschließlich der Quelle der personenbezogenen Daten, der Zwecke der Verarbeitung, der Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, der vorgesehenen Dauer der Verarbeitung und der Empfänger, an die die Daten weitergegeben werden – sowie eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, die von den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden. Das Recht, eine Kopie zu erhalten, darf die Rechte und Freiheiten anderer nicht beeinträchtigen (einschließlich derjenigen, die sich aus dem Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnissen ergeben).
  • Recht auf Berichtigung (Änderung) personenbezogener Daten (Artikel 16 RODO) – die betroffene Person hat das Recht, von den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten der betroffenen Person zu verlangen.
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten („Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Artikel 17 DSGVO) – die betroffene Person hat das Recht, von den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen die sofortige Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn: (i) die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind, (ii) sie die Einwilligung, auf deren Grundlage die Verarbeitung erfolgte, widerrufen hat und es keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen gibt, (iii) sie gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und es keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gibt, oder sie gemäß Art. 21 Absatz 2 RODO gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Widerspruch eingelegt hat, (iv) seine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, (v) die Löschung seiner personenbezogenen Daten erforderlich ist, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, (vi) seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 RODO erhoben wurden. Das Recht auf Löschung ist kein absolutes Recht. Dieses Recht gilt nicht, soweit die Verarbeitung unter anderem zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die gemeinsame Kontrollstelle unterliegt, oder zur Feststellung, Geltendmachung oder Verteidigung von Ansprüchen erforderlich ist.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 RODO) – die betroffene Person hat das Recht, von den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn: (i) sie die Richtigkeit ihrer personenbezogenen Daten anzweifelt – für einen Zeitraum, der es den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen; (ii) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person gegen die Löschung der personenbezogenen Daten Einspruch erhebt und stattdessen die Einschränkung ihrer Verwendung verlangt; (iii) der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr benötigt, die betroffene Person die Daten jedoch zur Feststellung, Geltendmachung oder Verteidigung von Ansprüchen benötigt; (iv) die betroffene Person gemäß Art. 21 Absatz 1 gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt hat – bis geklärt ist, ob die berechtigten Gründe der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen gegenüber den Widerspruchsgründen der betroffenen Person überwiegen. Die Ausübung dieses Rechts bedeutet, dass die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen die angeforderten personenbezogenen Daten – mit Ausnahme der Speicherung – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeiten dürfen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 RODO) – Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung gestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese personenbezogenen Daten einem anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln, ohne dass die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen, denen die personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt wurden, hieran gehindert werden, wenn: (i) die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und (ii) die Verarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Dabei hat die betroffene Person das Recht zu verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten von den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen direkt an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch möglich ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit darf sich nicht nachteilig auf die Rechte und Freiheiten anderer auswirken.
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO) – Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die unter anderem auf den berechtigten Interessen der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen beruhen, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling. Bei Ausübung dieses Rechts dürfen die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, sie können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder Gründe für die Feststellung, Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeiten die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Die Ausübung dieses Rechts hat zur Folge, dass die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten werden.

Die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen üben die oben genannten Rechte im Einklang mit den Bestimmungen der RODO und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften aus. Um die Rechte der betroffenen Personen auszuüben oder weitere Informationen über ihre Rechte zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen (die Kontaktdaten sind in Abschnitt 3 angegeben).

10. RECHT AUF BESCHWERDE

Ist der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder sein Vertreter der Ansicht, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen gegen die Bestimmungen der RODO oder andere allgemein geltende Datenschutzvorschriften verstößt, kann er eine Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde einreichen.